Kopfschmerzen & Migräne

Kopfschmerzen (Cephalgien) zählen zu den häufigsten Beschwerden überhaupt.

Schätzungsweise 70 Prozent aller Deutschen leiden unter anfallsweisen (akuten) oder immer wiederkehrenden (chronischen) Kopfschmerzen. Etwa drei Prozent der Bevölkerung schmerzt der Kopf täglich.

Primäre und sekundäre Kopfschmerzen

  • Der wesentlich häufigere primäre Kopfschmerz ist eine eigenständige Krankheit, z.B. Spannungskopfschmerz und Migräne.
  • Sekundäre Kopfschmerzen sind Begleiterscheinung oder Folge einer Erkrankung (wie Erkältung, Bluthochdruck).

Migräne und Aura

Migräne ist durch anfallsartige, pulsierende Kopfschmerzen gekennzeichnet. Meist treten die Schmerzen nur auf einer Seite auf und beginnen in den frühen Morgenstunden. Ein Migräneanfall kann sich über Stunden bis hin zu mehreren Tagen erstrecken. Mitunter wird der Anfall von weiteren Beschwerden, wie z.B. einer Aura begleitet.

Aura ist der medizinische Begriff für Erscheinungen, die einer Migräne vorangehen. Dazu zählen unter anderem Sehstörungen, Sensibilitätsstörungen, unvollständige Lähmungen (Paresen) oder Sprachstörungen (Aphasie).

Da die einzelnen Kopfschmerzarten mit jeweils typischen Beschwerden und Begleiterscheinungen einhergehen, ist es besonders bei länger anhaltenden, wiederkehrenden sowie bei plötzlichen, sehr starken Kopfschmerzen ratsam, einen Arzt aufzusuchen und die Ursache abklären zu lassen.

Chronischen Kopfschmerzen

Bei chronischen Kopfschmerzen empfiehlt es sich, ein Kopfschmerztagebuch zu führen, in dem man die Schmerzattacken, ihre Dauer und mögliche Auslöser des Kopfschmerzes (z.B. bestimmte Nahrungsmittel, Lebensumstände) dokumentiert und später mit dem Arzt bespricht.

Gerne beraten wir Sie, welche diagnostischen, präventiven und therapeutischen Verfahren bei Kopfschmerzen durchgeführt werden sollten. Da die Kopfschmerzen in vielen Fällen eine Begleiterscheinung oder Folge einer Krankheit sind, ist eine grundliche Untersuchung und längerfristige Behandlung bzw. Betreuung notwendig. Oft wird auch eine weiterführende fachärztliche Abklärung erforderlich.